ABSTANDSFLÄCHE
Eine Abstandsfläche ist ein bestimmter Bereich um ein Gebäude herum, der baulich freigehalten werden muss.
Der Zweck der Abstandsflächen ist, den Schutz von Nachbargrundstücken, Nachbargebäuden oder öffentlichen Flächen wie Straßen oder Grünanlagen zu gewährleisten. Durch den Abstand zwischen Gebäuden soll verhindert werden, dass sich Brände oder andere Schäden auf benachbarte Grundstücke ausbreiten können und dass eine angemessene Belichtung, Belüftung und Besonnung der Gebäude auf dem eigenen Grundstück erhalten bleibt.
Die Größe der Abstandsfläche und deren Art der Nutzung sind in der Regel in den Bauordnungen der Bundesländer oder den örtlichen Bauvorschriften geregelt. Die Größe der Abstandsfläche hängt oft vom Abstand des Gebäudes zur Grundstücksgrenze ab. So gibt es zum Beispiel Mindestabstände, die eingehalten werden müssen, wenn ein Gebäude errichtet oder erweitert wird. Diese Mindestabstände variieren je nach Art und Größe des Gebäudes sowie der Art der Nutzung.
Die Einhaltung der Abstandsflächen wird im Rahmen der Bauüberwachung durch die zuständigen Baubehörden kontrolliert und kann bei Verstoß zu Ordnungswidrigkeiten oder sogar zur Stilllegung des Bauprojekts führen.
Stand: 05/2023. Die Informationen, Empfehlungen und juristischen Erläuterungen in unserem Ratgeber stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne jede Gewähr und Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dar. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne und kann und soll diese nicht ersetzen.