ABTRETUNG
Eine Abtretung ist eine Übertragung von Forderungen oder Rechten von einer Person auf eine andere. Dabei wird der Gläubiger, der einen Anspruch gegen den Schuldner hat, zum neuen Gläubiger einer anderen Person, die den Anspruch vom bisherigen Gläubiger übernommen hat.
Eine Abtretung bei Immobilien bezieht sich in der Regel auf den Anspruch auf Übereignung der Immobilie. In diesem Fall tritt der Verkäufer (Zedent) seine Ansprüche auf den Kaufpreis an den Käufer (Zessionar) ab. Das bedeutet, dass der Käufer den Kaufpreis direkt an den Verkäufer zahlen kann, ohne dass der Verkäufer das Eigentum an der Immobilie auf den Käufer übertragen muss. Die Abtretung wird normalerweise durch eine entsprechende Vereinbarung im Kaufvertrag geregelt. Die Abtretung des Eigentumsrechts an der Immobilie erfolgt dann durch die Eintragung im Grundbuch.
Die Abtretung bei Immobilien wird in der Regel durch eine schriftliche Vereinbarung im Kaufvertrag geregelt. Diese Vereinbarung beinhaltet die Abtretung des Kaufpreisanspruchs von Verkäufer (Zedent) an Käufer (Zessionar). Die Abtretung erfolgt meistens durch eine Überweisung des Kaufpreises direkt an den Verkäufer.
Der Vollzug der Abtretung erfolgt durch die Eintragung im Grundbuch. Sobald der Kaufpreis vom Käufer an den Verkäufer gezahlt wurde, muss der Verkäufer seine Zustimmung zur Eigentumsübertragung erklären. Anschließend erfolgt die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch. Dabei wird der Käufer als neuer Eigentümer der Immobilie eingetragen und der Verkäufer aus dem Grundbuch gelöscht.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Abtretung des Kaufpreisanspruchs nicht automatisch zur Übertragung des Eigentums an der Immobilie führt. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Abtretung von Forderungen. Die Übertragung des Eigentums erfolgt erst nach Eintragung der neuen Eigentumsverhältnisse im Grundbuch.
Stand: 05/2023. Die Informationen, Empfehlungen und juristischen Erläuterungen in unserem Ratgeber stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne jede Gewähr und Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dar. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne und kann und soll diese nicht ersetzen.