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Zusammenstellung von Büchern

ALLEINEIGENTUM

Als Alleineigentum bezeichnet man das volle Eigentum an einer Immobilie, bei dem eine Person oder juristische Person alleiniger Eigentümer ist. Das bedeutet, dass der Eigentümer das uneingeschränkte Nutzungs-, Veräußerungs- und Verfügungsbefugnis über die Immobilie hat und keine weiteren Eigentümer oder Miteigentümer an der Immobilie beteiligt sind.

Besonderheiten des Alleineigentums sind:

  • Der Eigentümer hat die alleinige Verfügungsgewalt über das Eigentum und ist nicht an Weisungen oder Abstimmungen mit anderen Eigentümern gebunden.

  • Er trägt auch allein die Kosten für den Erwerb, den Unterhalt und die Instandhaltung des Eigentums.

  • Er haftet auch allein für mögliche Schäden, die durch das Eigentum verursacht werden.

  • Er kann das Eigentum frei verkaufen, vermieten oder vererben.

  • Bei einer Immobilie können jedoch öffentlich-rechtliche Vorschriften wie Bauplanungsrecht oder Denkmalschutz das Alleineigentum einschränken.

  • Wenn das Alleineigentum an einer Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) besteht, muss der Eigentümer auch die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes und der Teilungserklärung beachten.

Um Alleineigentümer einer Immobilie zu werden, muss man entweder die Immobilie selbst erwerben oder die Anteile anderer Miteigentümer erwerben, bis man schließlich der einzige Eigentümer ist. Beim Erwerb der Immobilie sollte man sicherstellen, dass das Eigentum eindeutig im Grundbuch eingetragen ist und dass keine Dritte Partei Ansprüche auf die Immobilie erhebt. Eine Überprüfung durch einen Notar oder Rechtsanwalt kann hierbei hilfreich sein. Wenn man die Immobilie mit einer Finanzierung erwerben möchte, ist es wichtig, die Rückzahlung der Kredite sicherzustellen, um die Alleineigentümerschaft zu erhalten.

Stand: 05/2023. Die Informationen, Empfehlungen und juristischen Erläuterungen in unserem Ratgeber stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne jede Gewähr und Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dar. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne und kann und soll diese nicht ersetzen. 

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