AUSWEISUNG
Bei Immobilien bezieht sich der Begriff "Ausweisung" normalerweise auf die Darstellung von Informationen in einem Grundbuch oder in einem Bebauungsplan.
Im Grundbuch wird die Ausweisung beispielsweise genutzt, um das genaue Ausmaß des Eigentumsrechts an einem Grundstück oder einer Immobilie zu beschreiben. Dabei können zum Beispiel Grenzverläufe, Wegerechte oder Belastungen wie Grundschulden ausgewiesen werden.
In Bebauungsplänen wird die Ausweisung genutzt, um festzulegen, welche Nutzungsarten und Bebauungsformen auf einem bestimmten Grundstück zulässig sind. So kann beispielsweise ausgewiesen werden, ob ein Grundstück für Wohn-, Gewerbe- oder Industriezwecke genutzt werden darf, welche Gebäudehöhen zulässig sind und wo genau Gebäude errichtet werden dürfen. Die Ausweisungen im Bebauungsplan können somit maßgeblich für die Entwicklung von Stadt- und Ortsbildern sowie für die Werthaltigkeit von Immobilien sein.
Die Ausweisung von bestimmten Eigenschaften oder Merkmalen einer Immobilie erfolgt in der Regel in entsprechenden Dokumenten wie dem Exposé, dem Energieausweis oder dem Grundbuchauszug. Dabei werden beispielsweise Angaben zur Größe des Grundstücks, zur Wohnfläche der Immobilie, zur Anzahl der Zimmer, zu besonderen Ausstattungsmerkmalen oder auch zu möglichen Einschränkungen wie Baulasten gemacht. Es ist wichtig, dass diese Angaben korrekt und vollständig sind, um Käufer oder Mieter nicht zu täuschen oder zu benachteiligen.
Stand: 05/2023. Die Informationen, Empfehlungen und juristischen Erläuterungen in unserem Ratgeber stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne jede Gewähr und Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dar. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne und kann und soll diese nicht ersetzen.