AVAL
Aval bezeichnet eine Bankbürgschaft, die als Sicherheit für eine Forderung eingesetzt wird. Der Bürge (in der Regel eine Bank) verpflichtet sich, im Falle eines Zahlungsausfalls des Schuldners die Forderung zu begleichen.
Bei Immobiliengeschäften kann ein Aval als eine Art Sicherheitsleistung eingesetzt werden. Es handelt sich dabei um eine Bürgschaftserklärung einer Bank oder Versicherungsgesellschaft, mit der ein Käufer oder Verkäufer einer Immobilie die Erfüllung von Verpflichtungen (z.B. Kaufpreiszahlungen) garantieren kann. Das Aval wird in der Regel in Form einer Urkunde ausgestellt und kann vom Begünstigten (z.B. Verkäufer) bei Nichterfüllung der Verpflichtungen eingelöst werden. Das Aval wird oft als Alternative zu einer Bankbürgschaft oder einer Sicherheitsleistung in Form einer Kaution verwendet.
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