BAURECHT
Das Baurecht bezeichnet das Rechtsgebiet, das sich mit der Planung, Errichtung, Änderung und Nutzung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen befasst. Es umfasst sowohl öffentliches Baurecht, also das Verhältnis zwischen dem Bauherrn und der öffentlichen Hand, als auch privates Baurecht, also das Verhältnis zwischen den verschiedenen am Bau beteiligten Personen (z.B. Bauherr, Architekt, Baufirma). Das Baurecht regelt unter anderem die zulässige Nutzung eines Grundstücks, das Verfahren zur Erteilung einer Baugenehmigung, die Voraussetzungen für die Errichtung von Gebäuden sowie die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien.
Baurecht umfasst ein breites Spektrum an Regelungen und Vorschriften, die bei der Planung, Errichtung, Nutzung und Veränderung von Bauwerken zu beachten sind. Zu den Besonderheiten des Baurechts gehören unter anderem:
1. Bauplanungsrecht: Hier geht es um die Planung und Zulassung von Bauvorhaben, insbesondere um die Bauleitplanung, die Festsetzung von Baugebieten und die Erteilung von Baugenehmigungen.
2. Bauordnungsrecht: Es regelt die baulichen Anforderungen an Gebäude, die Sicherheit, Gesundheit und Umweltverträglichkeit von Bauwerken sowie das Verfahren bei der Errichtung und Abnahme von Bauvorhaben.
3. Nachbarrecht: Es betrifft die Rechte und Pflichten der Nachbarn bei der Errichtung, Nutzung und Veränderung von Bauwerken, wie etwa die Einhaltung von Abstandsflächen oder die Duldung von Bauarbeiten.
4. Denkmalschutzrecht: Es bezieht sich auf den Erhalt und die Pflege von Kulturdenkmälern sowie auf den Umgang mit geschützten Gebäuden und Ensembles bei Bauvorhaben.
5. Umweltrecht: Hier geht es um den Schutz von Natur und Umwelt bei Bauvorhaben, wie etwa den Lärmschutz, den Gewässerschutz oder den Artenschutz.
6. Bauvertragsrecht: Es betrifft die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherr und Bauunternehmen, wie etwa den Bauvertrag, die Vergütung und die Gewährleistung.
Die genauen Bestimmungen und Vorschriften des Baurechts variieren je nach Land und Region, da das Baurecht in Deutschland eine Ländersache ist.
Stand: 05/2023. Die Informationen, Empfehlungen und juristischen Erläuterungen in unserem Ratgeber stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne jede Gewähr und Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dar. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne und kann und soll diese nicht ersetzen.