EIGENHEIMZULAGE
WAS IST EINE EIGENHEIMZULAGE?
Die Eigenheimzulage war eine staatliche Förderung in Deutschland, die bis zum Jahr 2005 bestand. Sie wurde eingeführt, um den Bau oder den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum zu unterstützen.
Die Eigenheimzulage wurde an natürliche Personen gezahlt, die bestimmte Voraussetzungen erfüllten. Dazu gehörten unter anderem:
1. Einkommensgrenzen: Es gab Einkommensgrenzen, um sicherzustellen, dass die Eigenheimzulage gezielt an einkommensschwächere Haushalte mit Wohnungsbaubedarf vergeben wurde.
2. Eigennutzung: Die geförderte Immobilie musste vom Antragsteller selbst genutzt werden. Eine Vermietung oder gewerbliche Nutzung schloss den Erhalt der Eigenheimzulage aus.
3. Wohnfläche: Die Wohnfläche der geförderten Immobilie durfte bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
Die Höhe der Eigenheimzulage war abhängig vom Familieneinkommen, der Anzahl der Kinder und der Art des Objekts (Neubau oder gebrauchte Immobilie). Es wurden sowohl jährliche Zulagen als auch eine einmalige Startzulage gewährt.
Die Eigenheimzulage wurde im Jahr 2006 durch das "Gesetz zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung" abgeschafft. An ihre Stelle traten andere Förderinstrumente wie das "Wohn Riester" (die staatlich geförderte private Altersvorsorge im Bereich Wohnen) sowie das KfW-Wohneigentumsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), das günstige Kredite für den Erwerb oder Bau von Wohneigentum bietet.
Stand: 05/2023. Die Informationen, Empfehlungen und juristischen Erläuterungen in unserem Ratgeber stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne jede Gewähr und Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dar. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne und kann und soll diese nicht ersetzen.