EIGENTÜMERGEMEINSCHAFT
Eine Eigentümergemeinschaft ist ein rechtlicher Zusammenschluss von Personen, die gemeinsam das Eigentum an einer Immobilie, wie zum Beispiel einem Mehrfamilienhaus, einer Wohnanlage oder einem Gewerbegebäude, besitzen. Sie wird auch als Wohnungseigentümergemeinschaft, WEG, oder Miteigentümergemeinschaft bezeichnet.
In einer Eigentümergemeinschaft besitzen die einzelnen Eigentümer Anteile an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zum Beispiel an dem Gebäude und dem Grundstück. Jeder Eigentümer hat ein Sondereigentum an seiner individuellen Wohnung oder Gewerbeeinheit und zugleich einen Miteigentumsanteil an den gemeinschaftlichen Teilen, wie dem Treppenhaus, dem Dach oder dem Garten.
Die Eigentümergemeinschaft wird in der Regel durch einen Verwalter oder eine Verwaltungsgesellschaft vertreten, der oder die die gemeinsamen Belange der Eigentümergemeinschaft wahrnimmt. Diese Verwaltung organisiert unter anderem die Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums, regelt die Verteilung der Kosten und kümmert sich um die Einhaltung der gemeinschaftlichen Regeln.
Entscheidungen innerhalb der Eigentümergemeinschaft werden in der Regel auf Eigentümerversammlungen getroffen, bei denen die Eigentümer über wichtige Angelegenheiten abstimmen können. Hierbei geht es zum Beispiel um die Genehmigung von Maßnahmen, die den gemeinschaftlichen Teilen betreffen, wie beispielsweise Renovierungsarbeiten, die Aufnahme von Krediten oder die Wahl des Verwalters.
Die Mitgliedschaft in einer Eigentümergemeinschaft bringt Rechte und Pflichten mit sich. Die Eigentümer haben das Recht auf Nutzung und Verwaltung ihrer individuellen Eigentumseinheit, müssen jedoch auch die gemeinschaftlichen Interessen und Regelungen respektieren. Zudem sind sie verpflichtet, ihren Anteil an den Kosten für Instandhaltung, Verwaltung und Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zu tragen.
Die genauen Regelungen und Rechte einer Eigentümergemeinschaft sind in den jeweiligen nationalen Gesetzen geregelt. In vielen Ländern gibt es spezielle Gesetze, die die Organisation und Verwaltung von Eigentümergemeinschaften regeln, wie beispielsweise das Wohnungseigentumsgesetz in Deutschland.
Stand: 06/2023. Die Informationen, Empfehlungen und juristischen Erläuterungen in unserem Ratgeber stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne jede Gewähr und Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dar. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne und kann und soll diese nicht ersetzen.