EIGENTUMSWOHNUNG
Eine Eigentumswohnung ist eine Wohnungseinheit, die von einem Eigentümer erworben wird. Im Gegensatz zur Mietwohnung besitzt der Eigentümer das Sondereigentum an seiner Wohnung und einen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum. Die Eigentumswohnung ermöglicht dem Eigentümer die freie Nutzung, Vermietung oder den Verkauf der Wohnung. Die Rechte und Pflichten der Eigentümer sind gesetzlich geregelt.
AB WANN GILT MAN ALS EIGENTÜMER EINER EIGENTUMSWOHNUNG?
Sie gelten als Eigentümer einer Eigentumswohnung, sobald der notarielle Kaufvertrag unterzeichnet wurde und der Eigentumsübergang im Grundbuch eingetragen ist. Dies bedeutet, dass Sie offiziell rechtlicher Eigentümer der Wohnung sind und alle damit verbundenen Rechte und Pflichten haben. Die Eintragung im Grundbuch dient als Nachweis für Ihr Eigentum an der Wohnung.
WELCHE RECHTE HAT MAN ALS EIGENTÜMER EINER EIGENTUMSWOHNUNG?
Als Eigentümer einer Eigentumswohnung haben Sie das Recht auf das Sondereigentum an Ihrer Wohnungseinheit. Sie können Ihre Wohnung nutzen, vermieten, verkaufen oder verändern, sofern keine gesetzlichen oder vertraglichen Einschränkungen bestehen. Sie haben auch das Recht, an Eigentümerversammlungen teilzunehmen und mitzubestimmen, wichtige Dokumente einzusehen, die Verwaltung zu überwachen und bei Bedarf Beschwerden einzureichen. Die genauen Rechte sind in der Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und dem Wohneigentumsgesetz festgelegt.
WELCHE PFLICHTEN HAT MAN ALS EIGENTÜMER EINER EIGENTUMSWOHNUNG?
Als Eigentümer sind Sie verpflichtet, Ihre anteiligen Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung des gemeinsamen Eigentums zu tragen. Dazu gehören Ausgaben für Gemeinschaftsdienste, Instandhaltung, Reparaturen, Versicherung und Verwaltungskosten. Diese Kosten werden normalerweise durch den monatlichen Beitrag zur Eigentümergemeinschaft oder durch Sonderumlagen abgedeckt. Als Eigentümer sind Sie verpflichtet, die in der Hausordnung festgelegten Regeln und Vorschriften einzuhalten. Diese können beispielsweise Regelungen zum Lärm, zur Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen oder zur Müllentsorgung umfassen. Sie sind dafür verantwortlich, Ihre Eigentumswohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Das bedeutet, dass Sie Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten in Ihrer Einheit durchführen oder durchführen lassen müssen. Für Reparaturen an gemeinschaftlichen Bereichen oder Strukturen sind normalerweise die Eigentümergemeinschaft oder der Verwaltungsbeirat zuständig. Es ist üblich, dass Sie als Eigentümer einer Eigentumswohnung eine Gebäudeversicherung abschließen müssen, um Ihr Eigentum vor Schäden durch Feuer, Wasser oder andere Risiken zu schützen. In einigen Fällen kann auch eine Haftpflichtversicherung erforderlich sein. Außerdem haben Sie als Eigentümer das Recht und die Pflicht, an Eigentümerversammlungen teilzunehmen. Bei diesen Treffen werden wichtige Entscheidungen getroffen, wie zum Beispiel die Höhe der monatlichen Beiträge, die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten oder die Wahl des Verwaltungsbeirats. Ihre aktive Beteiligung ist wichtig, um Ihre Interessen als Eigentümer zu vertreten. Sie haben die Verpflichtung, die Rechte und den Frieden anderer Eigentümer zu respektieren. Das beinhaltet die Einhaltung von Lärm- und Ruhezeiten, den angemessenen Umgang mit Gemeinschaftseinrichtungen und die Vermeidung von Handlungen, die andere Eigentümer belästigen oder stören könnten.
Stand: 06/2023. Die Informationen, Empfehlungen und juristischen Erläuterungen in unserem Ratgeber stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne jede Gewähr und Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dar. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne und kann und soll diese nicht ersetzen.